Leistungen
Leistungen
Wir möchten fast jedem ermöglichen seine Zahn- und Kieferfehlstellungen korrigieren zu lassen.
•Kieferorthopädische Behandlung für Kinder - Jugendliche - Erwachsene
•Herausnehmbare und festsitzende Apparaturen
•Ästhetische Multibandapparatur (Saphire-Brackets)
•Roth System
•Aktivator
•Bionator
•Kiefergelenksbehandlung
•Vorprothetische kieferorthopädische Behandlung
•Kombinierte kieferorthopädische- und kieferchirurgische Behandlung
•Zahnschmuck (Steinchen, diverse Farben)
Ist Kostenerstattung durch Versicherungen möglich?
Die Erstattung von Kosten kieferorthopädischer Behandlungen richtet sich nach der Ausprägung der Fehlstellungen und nach dem Versicherungstyp: gesetzlich oder privat.
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird eine Behandlung mit einer Zahnspange grundsätzlich nur bis zum 18. Geburtstag erstattet. In der Zeit bis dahin gelten die so genannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). In diesen werden genau die Fälle beschrieben, bei denen Kassenleistung möglich ist. Beispielsweise muss ein Überbiss der Schneidezähnen größer als 6 mm oder die Abweichung von zwei schief stehenden Nachbarzähnen größer als 3 mm sein, um eine Kassenleistung zu ermöglichen. Nach dem 18. Geburtstag ist die reine kieferorthopädische Behandlung eine Privatleistung. Für erwachsene Patienten besteht dabei nur eine einzige Ausnahme: wenn bei sehr starken Fehlstellungen für die kieferorthopädische Behandlung auch die chirurgische Verlagerung eines ganzen Kiefers notwendig wird, bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlung auch bei Erwachsenen.
In der privaten Krankenversicherung gelten andere Regeln. Dort wird bei Kindern und Jugendlichen fast jede Behandlung erstattet, auch wenn diese Bereitschaft langsam nachlässt.
Herausnehmbare Apparatur:
Die lose Zahnspange ist herausnehmbar und muss somit nicht die ganze Zeit getragen werden. Bei uns wird diese Zahnspange am Anfang einer Behandlung zur Vorarbeit benutzt. Somit kann man den Kiefer für die feste Zahnspange schon vorformen, damit die Arbeit mit der festen Klammer dann nicht mehr so lange dauert. Doch auch nach der festen Zahnspange muss noch einmal eine lose Zahnspange getragen werden, damit sich die Zähne nicht wieder verschieben bzw. sich festigen können.
Festsitzende Apparatur:
Die feste Zahnspange wird mit sogenannten Brackets auf den Zähnen befestigt. Auf die vorletzten Backenzähne werden Bänder befestigt, die aussehen wie Ringe. Dann wird durch die Brackets und die Bänder ein Bogen gelegt und mit Gummiligaturen befestigt. Des Weiteren kann man dazu Zusatzleistungen wählen, die nicht von der Krankenkasse getragen werden. Diese sind jedoch freiwillig und kein Muss.